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   VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20   

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https://dejure.org/2020,9257
VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,9257)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,9257)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 B 23/20 (https://dejure.org/2020,9257)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43/95 -, juris Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2016 - 11 LB 29/15

    Amtstierarzt; Dauerverwaltungsakt; erhebliche Leiden; erhebliche Schmerzen;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 02.04.2014 - 3 B 62.13

    Untersagung der Haltung von Pferden auf mit Stacheldraht eingezäunten Weiden

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Denn diese Frage ist erst im Rahmen der nachfolgenden Interessenabwägung durch das Gericht zu klären (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2017 - 4 MB 2/17 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2013 - 5 S 27.12

    Pferdehaltungs- und -betreuungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (siehe BVerwG, Beschluss vom 2. April 2014 - 3 B 62/13 -, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Urteil vom 20. April 2016 - 11 LB 29/15 -, juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - OVG 5 S 27.12 -, juris Rn. 4 m. w. N.; VGH München, Urteil vom 30. Januar 2008 - 9 B 05.3146 -, juris Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2019 - 4 MB 88/19

    Heilbarkeit des Mangels der Anhörung vor Erlass eines belastenden

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Dies wird durch den Erhalt der mit einer Begründung versehenen Verfügung und die Würdigung der vorgenommenen Äußerung des Betroffenen gewährleistet (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 4 MB 88/19 -, juris Rn. 8).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.2019 - 4 MB 42/19

    Erhebliche Vernachlässigung im Falle einer Pferdehaltung

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Denn bei einer nunmehr mangelfreien Haltung wäre der Hund zurückzugeben, statt ihn weiter zu verwahren und zu veräußern (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 5. Juni 2019 - 4 MB 42/19 -, juris Rn. 13; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG, 3 Aufl., § 16a Rn. 32 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Dabei sind die Folgen gegenüberzustellen, die einerseits eintreten, wenn dem Antrag stattgegeben wird, die Bescheide sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtmäßig erweisen bzw. die andererseits eintreten, wenn der Antrag abgelehnt wird, die Bescheide sich aber später im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 5 S 10.10

    Tierschutz; Tierhaltungsverbot; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.04.2020 - 1 B 23/20
    Die vorgenommenen amtstierärztlichen Wertungen und die ihnen zugrundeliegenden Feststellungen können nicht durch schlichtes Bestreiten entkräftet werden (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2010 - OVG 5 S 10.10 -, juris Rn. 9).
  • VG Schleswig, 04.12.2023 - 7 B 53/23

    Tierhaltungs- und Betreuungsverbot für Rinder; nachträgliche Anordnung der

    In einem exakten Nachweisen nur begrenzt zugänglichen Bereich einzelfallbezogener Wertungen kommt ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.04.2014 - 3 B 62/13 - juris Rn. 10; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 - juris Rn. 46 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.04.2016 - 11 LB 29/15 - juris Rn. 39; VG Schleswig, Beschl. v. 24.11.2022 - 7 B 48/22; Beschl. v. 30.04.2020 - 1 B 23/20 - juris Rn. 32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.2020 - 4 MB 34/20

    Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugsinteresses bei

    Auch wenn man mit dem Verwaltungsgericht davon ausginge, dass die Gefahr weiterer Verstöße gegen Anforderungen des Tierschutzrechts und die damit verbundene Gefahr von Schmerzen, Leiden oder Schäden des Tieres als Begründung des Sofortvollzugs in der Regel ausreichen müsse (VG Schleswig, Beschl. v. 30.04.2020 - 1 B 23/20 -, juris Rn. 45 m.w.N. aus der Literatur), so dass auch vorliegend ein inhaltlich identisches öffentliches Interesse ausreiche, ist damit den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO noch nicht genüge getan.
  • VG Schleswig, 21.08.2020 - 1 B 98/20

    Tierschutzrecht und Tiergesundheitsrecht

    Bei dem hier vorliegenden Fall der Herstellung tierschutzgerechter Haltungsbedingungen zur Gefahrenabwehr entspricht es der ständigen Rechtsprechung der Kammer (u.a. Beschluss vom 30. April 2020 - 1 B 23/20 -, juris, bestätigt durch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 MB 19/20 - n. v.) und auch des Oberverwaltungsgerichts (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris), dass inhaltlich das besondere Vollzugsinteresse mit dem Interesse am Erlass des Bescheides selbst identisch sein kann, sodass auch für das formelle Begründungserfordernis keine strengeren Maßstäbe angelegt werden können.
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